Internet-Schuldenfalle für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer
22. März 2016 - 07:07 UhrFlüchtlinge und deren Helfer geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner
Flüchtlinge treten in kostspielige Abmahnfallen und bringen damit oft auch Helfer in Schwierigkeiten: Rechtsanwälte verschicken teure Abmahnungen für illegal verbreitete Filme an hilfsbereite Anschlussinhaber und/oder Flüchtlinge.
Folgende Grundregeln sollten alle beachten, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben und hier das Internet nutzen. Falls Sie als Anschlussinhaber Flüchtlingen Internetzugang gewähren, weisen Sie bitte auf unsere Rechtslage in Deutschland hin. Das deutsche Urheberrecht verbietet es, Werke ohne Genehmigung des Rechteinhabers zu verbreiten. Wer Dateien (Filme, Serien, Musik, Software oder E-Books) über Tauschbörsen- Netzwerke wie BitTorrent herunterlädt, gibt sie aber automatisch weiter. Den Zugang, über den er es tut, ermitteln z.B. Anwaltskanzleien anhand der IP-Adresse und mahnen dann den Anschlussinhaber ab. Bereits die erste Rechtsbelehrung ist in der Regel mit hohen Kosten bis zu 1.000.-€ verbunden. Eine große Gefahr geht dabei von Programmen aus, die sich wie ein Streaming-Client verhalten, im Hintergrund aber BitTorrent nutzen und deshalb die gestreamten Dateien illegal weiterverbreiten. Beliebt ist z.B. Popcorn Time, das es nicht für den den PC, sondern sogar als App für Android Smartphones gibt. Weitere Programme sind z.B. Vuze und das Browser-Add-on WebTorrent.
Deshalb Augen auf, was Ihr Schützling über Ihren Internetanschluss oder seinen eigenen, wenn er denn einen hat, herunterlädt. Störerhaftung: Denn eine deutsche Besonderheit ist, dass der Betreiber eines WLANs für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, die über seinen Zugang stattfinden. Um hier ein Minimum an Rechtssicherheit zu erlangen, sollte man den „Untermieter“ zumindest über die Rechtslage hier und die Risiken von Tauschbörsen aufklären. Eine formlose Vereinbarung, die über die rechtlichen Gefahren im Internet aufklärt und dann zusammen unterschrieben wird, kann zwar den Helfer aus der Störerhaftung bringen. Doch dann müsste er den Täter benennen und ihn den Abmahnern ausliefern. In zahlreichen Fällen mahnte durchwegs die Kanzlei Waldorf-Frommer aus München ab – einer der fleißigsten Abmahner der Republik. Sie vertritt viele große Filmvertriebe. Gegenüber einer großen Zeitschrift hat die Kanzlei erklärt: „Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht – bis hin zum Totalerlass der Forderung.“ Dies entsprach in einem Fall eine Reduzierung der Forderung von 915.- auf 315.- Euro bei monatlicher Ratenzahlung (frei nach Holger Blech von der c´t).
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