Arbeitshilfen/Links

Hilfreiche Links – Informationen

Hilfreiche Links (nach Datum des Eingangs)

Hier geht es zu Informationen für die Betreuung von Schwangeren und jungen Müttern

Hilfreiche Links

https://www.hanisauland.de/lexikon/lexikon-arabisch/ – Die Bundeszentrale für politische Bildung vermittelt Kindern und Jugendlichen spielerisch die Welt der Politik, nicht nur auf arabisch

http://www.innatura.org/ – Innatura vermittelt Sachspenden für soziale Zwecke

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

http://www.germanroadsafety.de/information-materials/de/index.html – Materialien und Hintergrundinformationen zum Thema Verkehrssicherheit im Strassenverkehr

http://www.berlin.de/lb/intmig/service/interkultureller-kalender/ – Interkultureller Kalender des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration

http://lernox.de/ – lernox bietet eine Lernplattform, die Online-Materialien zum Deutschlernen aus unterschiedlichen Quellen vereint und teilt

http://www.rassismuskritik-bw.de/erklaervideo – Charmantes Video mit einem differenzierten Blick auf ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe des IQ Netzwerkes Baden-Württemberg

http://www.asyl.net/startseite/nachrichten/artikel/56014.html – Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien (nach Gewährung des subsidiären Schutzes)

http://www.asyl.net/index.php?id=337 – Mehrsprachige Informationen zur Anhörung im Asylverfahren vom Informationsverbund Asyl & Migration

www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/junge-gefluechtete – Aktuelle (18.06.2016) Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten für junge Geflüchtete.

www.br.de/nachrichten/aktuelles/infografik-fluechtlinge-asylverfahren-104.html
Übersicht zum Asylverfahren – eine anschauliche Infografik des BR

www.zanzu.de
Die Internetseite www.zanzu.de („Mein Körper in Wort und Bild“) wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ins Netz gestellt. In verschiedensten Sprachen wird Frau aufgeklärt über alle möglichen Themen aus dem Bereich der Sexualität.

Refugee Phrasebook
Das Refugee Phrasebook ist ein nicht-kommerzielles Online-Wörterbuch, das von einfachen Floskeln bis zu medizinischem Fachvokabular reicht – auch als pdf-Ausdruckversion auf der Seite verfügbar (z. B. die Langfassung).

Broschüre zur Berufsausbildung des Paritätischen
Die Broschüre des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes bietet hilfreiche Informationen zur Berufsausbildung und zur finanziellen Ausbildungsförderung von jungen Geflüchteten.

http://www.dihk.de/presse/meldungen/2016-01-08-dihk-leitfaden-fluechtlinge
An interessierte Arbeitgeber richtet sich der Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Der Leitfaden steht auf der Internetseite des DIHK zum download bereit.

www.wir-zusammen.de
Unternehmen der deutschen Wirtschaft haben sich in der Integrationsinitiative „wir zusammen“ verbunden, um mit unterschiedlichen Projekten die Integration von Geflüchteten zu unterstützen. Die beteiligten Unternehmen, Projektbeispiele und Tipps für Arbeitgeber sind auf der Internetseite zu finden.

Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren zu Arbeit und Leben in Deutschland (für Zuwanderer aus dem Westbalkan) [01.02.2016 1,4 MB]

www.verbraucherzentrale.de
Praktische Tipps für Flüchtlingshelfer von Versicherung im Ehrenamt bis Kontoeröffnung für Asylbewerber

http://wiku-koeln.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/12/caritas_ratgeber_ehrenamt_fluechtlinge.pdf
Ratgeber für Flüchtlingshelfer, herausgegeben von der Stadt Köln

http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/aktuelles/2015-pdf/Diakonie%20-%20Unter%20dem%20Schatten%20Web.pdf
Broschüre „Unter den Schatten Deiner Flügel“ der Diakonie; gute allgemeine Orientierung zur ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen

https://arztkonsultation.de/fluechtlinge-verstehen
Online-Dolmetscherdienst, der bei der Behandlung von Flüchtlingen kostenlos von Ärzten hinzugezogen werden kann. Erfordert vorherige Anmeldung durch den Arzt

http://www.armut-gesundheit.de/index.php?id=86#c965
Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen für den Arztbesuch

www.gib-acht-im-verkehr.de
Plakate zur Verkehrssicherheit in deutsch-englisch-arabisch können kostenlos heruntergeladen und in großen Formaten ausgedruckt werden

www.frnrw.de
Der Flüchtlingsrat NRW bietet umfangreiche Informationen, auch zu behördenunabhängigen Beratungsstellen.

www.bleiberecht-netzwerk-steinfurt.de
Themen und Tipps zur Flüchtlingsarbeit im Kreis Steinfurt. Viele weiterführende links

www.ggua.de
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Verein aus Münster, dessen Mitarbeiter/innen sich sehr gut zu Flüchtlingsthemen auskennen. Die Internetseite ist eine Fundgrube für viele Fragen rund um die Arbeit mit Flüchtlingen.
Zur ggua gehört auch das Projekt MAMBA „Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland.
Die ggua bietet über das ganze Jahr 2016 verteilt interessante Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit. Die Angebote reichen vom Hinterfragen der eigenen Motivation als Helfer bis hin zum Umgang mit Trauer und Tod.

http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Schlauber/Barrierefrei_15-KIZ-4_FB-ehrenamt_einzelseiten_CLEAN_NM_10_03_HW6.pdf

http://www.funkhauseuropa.de/sendungen/refugeeradio
Refugee Radio sendet täglich in verschiedenen Sprachen Informationen über Deutschland. Man kann auf der Internetseite auch Informationen und Servicetipps herunterladen.

www.ankommen.de
Die App für Flüchtlinge „Ankommen“ ist ein kostenloser Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung während der ersten Wochen und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse neu in Deutschland an-kommender Menschen zugeschnitten. Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zur raschen Integration der Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen: Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland finden sich dort ebenso wie Informationen zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit. In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet.

www.phase-6.de
kostenlose Sprachlern-App für Kinder, die den Grundschulwortschatz für Deutsch als Zweitsprache vermittelt. Die App kanndie heruntergeladen werden (dann kann man auch ohne Internetzugang lernen).

www.bundessprachenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/nachrichten/2015/20151103/20151103.htm
Verständigungshilfen auf der Homepage des Bundessprachenamtes zum herunterladen. Die Verständigungshilfen liegen für die Sprachen Albanisch, Bosnisch, Dari, Englisch, Französisch, Mazedonisch, Paschtu, Serbisch und Syrisch-Arabisch vor.

www.arbeitsagentur.de
Rubrik Arbeit und Ausbildung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mjkw/~edisp/l6019022dstbai799563.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI799633
Broschüre „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien

www.medicamondiale.org
unterstützt Frauen und Mädchen aus Kriegs- und Krisengebieten. Viele Hinweise für Ehrenamtliche, z.B. zum Umgang mit traumatisierten Frauen.

Informationen für die Unterstützung von Schwangeren und jungen Müttern

Die Internetseite www.zanzu.de („Mein Körper in Wort und Bild“) wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ins Netz gestellt. In verschiedensten Sprachen wird Frau aufgeklärt über alle möglichen Themen aus dem Bereich der Sexualität.

Vielleicht hilfreich für die Betreuerinnen der Mütter und Schwangeren.

(Text als pdf)

Unterstützergruppe für Flüchtlinge und Asylbewerber Lienen
Informationen für die Unterstützung von Schwangeren und jungen Müttern

1. Vor- und Nachsorge bei Schwangerschaft und Geburt
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt zu Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4) vor:
(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
(3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.
Die Schwangeren können damit wie jede deutsche Frau, die gesetzlich krankenversichert ist, Leistungen von Gynäkologen/innen und Hebammen in Anspruch nehmen. Das Sozialamt der Gemeinde Lienen stellt die notwendigen Überweisungen aus. Die Lengericher Gynäkologinnen Dr. Charfreitag und Dr. Hodak können sich mit englischsprachigen Frauen direkt verständigen. Frauen ohne Deutsch- oder Englischkenntnisse behandeln sie nicht gerne ohne Übersetzerin. Schon das Ausfüllen der Anamnesebögen stellt oft ein großes sprachliches Problem dar.
Den meisten Frauen sind die bei uns üblichen gynäkologischen Untersuchungen nicht vertraut. Besonders bei den ersten Behandlungen ist es für das Praxispersonal und für die Flüchtlingsfrauen sehr entlastend, wenn eine deutsche Begleiterin dabei ist.
Besondere Untersuchungen und Notfallbehandlungen sollten – soweit dies möglich ist – vorher mit der Gemeindeverwaltung abgesprochen werden, damit vorab geklärt werden kann, ob die Behandlungs- und Fahrtkosten übernommen werden. Wenn ein Krankenwagen gerufen wird, ist dies für die Gemeinde sehr teuer. Deshalb sollte man (sofern man involviert ist) prüfen, ob vielleicht auch ein Transport mit dem Taxi möglich ist.
Es kann sinnvoll sein, dass Ehrenamtliche sich eine Schweigepflichtentbindung ausstellen lassen, wenn komplexere Behandlungen zu organisieren sind.

Von den sechs vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen können drei von einer Hebamme in der Wohnung der Schwangeren oder an einem anderen Ort durchgeführt werden. Die beiden Hebammen Kira-Maria Sensen (Lienen, Tel. 05483-6 95 90 30)) und Anja Maiwald (Kattenvenne, 05484-82 11) haben sich darauf verständigt, dass Anja Maiwald sich um alle Flüchtlingsfrauen in Lienen und Kattenvenne kümmert.
Anja Maiwald kann fast jederzeit angesprochen werden (ab 22 Uhr ist ihr Telefon abgeschaltet).

2. Erstausstattung, Kinderwagen und Co.
Der Kleiderfundus kann eine Vielzahl benötigter Gegenstände (Kinderwagen, Autositze, Maxi Cosy usw.) zur Verfügung stellen. Kinderwagen und Maxi Cosy können gegen ein Pfand ausgeliehen werden.
Wenn möglich, sollten die Ehrenamtlichen frühzeitig den Bedarf der von ihnen betreuten Frauen beim Kleiderfundus anmelden, damit die Dinge zusammengestellt werden können.
Die Ehrenamtlichen sollten die jungen Mütter darauf hinweisen, dass zu kleine Kinderkleidung im Fundus gegen größere Kleidung getauscht werden kann.
Der Fundus vereinbart bei Bedarf gerne Sondertermine für die Schwangeren und jungen Mütter.
Telefonnummer des Fundus: 0176-54 666 428

3. Beratungsstellen, finanzielle Unterstützung, Empfängnisverhütung
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat in Deutschland jede Schwangere das Recht auf Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen in einer Schwangeren-Beratungsstelle ihrer Wahl. Dies schließt auch Asylbewerberinnen ein. Die meisten Beratungsstellen vermitteln auch finanzielle Hilfen aus der Mutter-Kind Stiftung. Diese Hilfen sind abhängig vom Einkommen der Schwangeren. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Hilfen, es steht nur ein bestimmter Betrag jährlich zur Verfügung. Sie können also manchmal am Ende des Jahres bereits ausgeschöpft sein.
Die Beratungsstelle des Kreises Steinfurt ist auch für Lengerich zuständig. Es gibt eine offene Sprechstunde in Lengerich donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Haus der Bürgerstiftung Gempt, Münsterstraße 19. Zuständig ist Anne Garell. Außerhalb dieser Zeit ist sie für Terminvereinbarungen unter 0151/54775764 erreichbar. Es gibt auch einen AB, sie ruft zurück
Die Beratungsstelle des Kirchenkreises Tecklenburg (Kirchpatt 4, Tel. 05481/328659 – es meldet sich die Beratungsstelle bei Trennung und Scheidung) befindet sich ab Februar 2016 mit anderen Beratungseinrichtungen in ein großes Beratungszentrum umziehen (ehemaliges Gesundheitsamt in der Rahestraße).
Im Rahmen der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie (Im Hook 8, 49525 Lengerich, Tel. 05481/7009) gibt es das Projekt „Frühe Hilfen“ für Schwangere und junge Mütter. Dazu gehören
– das welcome-Projekt (Unterstützung für Mütter von Säuglingen durch Ehrenamtliche, Vermittlung von Familienpaten).

– das Programm FIPS (Hilfen bei Schwierigkeiten im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern)

– das Familienhebammenprojekt. Die Familienhebammen gehen in die Familien und stehen ihnen in gesundheitlichen und sozialen Fragen zur Seite. Anja Maiwald aus Kattenvenne ist Familienhebamme und arbeitet in diesem Projekt.

Ein „Verhütungsfonds“ des Kreises Steinfurt unterstützt bei Bedürftigen eine Langzeit-Schwangerschaftsverhütung, also Spirale und Sterilisation. Dieser Fonds ist meist bereits vor Mitte eines Jahres aufgebraucht, daher möglichst zu Jahresbeginn beantragen. Es muss ein Eigenanteil von 10% aufgebracht werden. Die Frauen können sich an die Außenstelle der Beratungsstelle in Lengerich wenden.
Beim Diakonischen Werk können (kleine) finanzielle Zuschüsse bei der Geburt eines Kindes beantragt werden.
Weitere anerkannte Beratungsstellen in der Nähe sind:
– Sozialdienst Katholischer Frauen SKf (Caritas) in Ibbenbüren und Rheine

– Donum vitae in Rheine

– eine kleine Außenstelle von pro familia in Emsdetten

Profamilia hat eine Broschüre zur Schwangerschaftsverhütung in deutsch/arabisch herausgebracht: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Erwachsene/mehrsprachig/verhuetung_arabisch.pdf

4. Ausstellen der Geburtsurkunden für die Neugeborenen
Bei einer Geburt erhalten die Eltern bzw. die Mutter vom Krankenhaus oder von der Hebamme eine sog. Geburtsbescheinigung. Gut Aufheben!! Meist ist dabei ein Hinweis auf das zuständige Standesamt, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wird.
Die Anmeldung beim Standesamt muss eigentlich innerhalb einer Woche geschehen. Da meist viele Papiere fehlen, ist es sinnvoll, sich schnell telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Zum Ausstellen der Geburtsurkunde werden benötigt:
. Die Geburtsbescheinigung (siehe oben)

. Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters. Stattdessen kann es auch ein Familienstammbuch sein. Bei arabisch ausgestellten Dokumenten, aber auch bei vielen anderen Sprachen benötigt man dafür eine amtliche Übersetzung. Hilfe: Übersetzungsbüro Sprachlos, Münster: http://www.sprachlos-ms.de/ Amtliche Übersetzungen sind nicht ganz billig. Die Flüchtlingshilfe übernimmt meist einen Teil der Kosten.

. Liegt kein Familienstammbuch vor, wird häufig eine Heiratsurkunde ggf. in amtlicher Übersetzung verlangt.

. Einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild von Vater und Mutter, es sei denn, im Familienstammbuch sind Lichtbilder enthalten. Ggf. muss auch hier eine amtliche Übersetzung vorgelegt werden.

Problem: Bei Flüchtlingen ohne Anerkennung des Flüchtlingsstatus liegen die Ausweise meist beim BAMF. Hier beißen sich Asylrecht und Melderecht. Oft haben die Flüchtlinge eine Kopie des Ausweises und die wird vom Standesamt – oft – anerkannt. Im Notfall muss über die Gemeinde versucht werden, die Ausweise oder eine Kopie zu erhalten. Geht das nicht, wird eine andere Art von Geburtsurkunde ausgestellt.

. Die Festlegung zum Namen kann von den Eltern auf dem Standesamt ausgefüllt werden.

Es ist sinnvoll, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um genau abzuklären, welche Papiere von den Eltern benötigt werden und ob die vorliegenden Papiere den Anforderungen des Standesamtes genügen. Tipp: Dokumente einscannen oder fotografieren und dem Standesamt per Mail zukommen lassen. Erst wenn von dort das o.k. vorliegt, ist es sinnvoll, mit den Flüchtlingen zum Standesamt zu fahren. Dabei müssen wegen der Namensfestlegung beide Eltern erscheinen.

Kinder von Asylbewerbern erhalten die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern.

5. Verschiedenes
Oft rauchen die Eltern in den kleinen Wohnungen und belasten dabei ihre Kinder. Als Ehrenamtliche sollten wir die Eltern über die Risiken des Passivrauchens informieren.
In Lengerich gibt es neben den Gynäkologinnen Dr. Charfreitag/Dr. Hodak (Bahnhofstraße 13) auch die Praxis von Dr. Corinna Späth (Kirchpatt 3).